Seit dem Frühjahr 2010 erhalten die Finanzämter Rentenbezugsmitteilungen von den Rentenversicherungsträgern und können damit prüfen, ob die Renten korrekt versteuert wurden. Zunächst wurden diese mit den bereits abgegebenen Steuererklärungen abgeglichen. Im September beginnt die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben; andere Bundesländer werden ähnlich verfahren. Wenn die Auswertung ergibt, dass Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
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