direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Häusliches Arbeitszimmer von Unternehmern

Auch bei Unternehmern kommt es für die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Unternehmer und Selbstständige nutzen gerne die Vorteile eines häuslichen Arbeitszimmers: Sie müssen nicht immer zum Arbeitsplatz im Betrieb pendeln, dort möglicherweise einen Parkplatz suchen und können zu Hause sogar im Bademantel arbeiten. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können jährlich bis zu einem Betrag von 1.250 Euro als Betriebsausgaben abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zum einen die berufliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht, und zum anderen kein anderer Arbeitsplatz für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht.

Haben Sie für Ihre Tätigkeit allerdings einen außerhäuslichen Arbeitsplatz, sieht es schlecht mit der steuerlichen Abziehbarkeit aus: Der außerhäusliche Arbeitsplatz steht Ihnen nämlich regelmäßig als anderer Arbeitsplatz im Sinne der Abzugsbeschränkung für alle Aufgabenbereiche der selbstständigen Erwerbstätigkeit zur Verfügung. Das heißt, dass die oben genannten Voraussetzungen für die Abziehbarkeit der Kosten nicht gegeben sind. In diesem Fall können Sie daher die Kosten für ein weiteres Arbeitszimmer in der Wohnung nicht abziehen.

Als Umkehrschluss kann jedoch daraus gefolgert werden, dass Selbstständige, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer abwickeln und nicht dauerhaft anderswo tätig werden, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer voll absetzen können. Letztlich wird die Entscheidung des Finanzamts immer anhand der Umstände des Einzelfalls zu erfolgen.

Beispiel: Eine Ärztin verfasst in ihrem häuslichen Arbeitszimmer Gutachten zur Pflegebedürftigkeit. Die entsprechenden Patienten untersucht sie jedoch immer vor Ort - ebenso werden die notwendigen Befunde vor Ort erhoben. Daher können die Kosten für das Arbeitszimmer nur begrenzt abgezogen werden.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung