direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Teilwertabschreibung auf Aktien bei gesunkenem Börsenkurs

Der Bundesfinanzhof erleichtert deutlich die Teilwertabschreibung auf Aktien bei einem gesunkenen Börsenkurs.

Richtet man sich nach den Vorgaben der Finanzverwaltung, dann war es bisher praktisch unmöglich, eine Teilwertabschreibung auf Aktien im Anlagevermögen vorzunehmen. Die Finanzverwaltung sieht in den Börsenkursen nämlich übliche Schwankungen ohne dauernde Wertminderung. Seit 1999 ist aber bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Teilwertabschreibung nur noch bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung möglich. Ganz anders sieht das der Bundesfinanzhof: Ist der Börsenkurs zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken und zeigt bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine Anzeichen für eine baldige Erholung, dann ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen.

Die Richter weisen zurecht darauf hin, dass ein Börsenkurs nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch eine Prognose über die Wertentwicklung angibt: Bestünden Hinweise auf eine baldige Kurserholung, so würde in deren Erwartung die Nachfrage und damit auch der Kurs anziehen. Offen geblieben ist in dem Urteil lediglich, ob eine Teilwertabschreibung auch auf den Kurs am Bilanzstichtag möglich ist, wenn sich der Kurs bis zur Bilanzerstellung wieder etwas erholt hat. Die klagende Gesellschaft hatte nämlich nur bis zu dem etwas höheren Kurs zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung abgeschrieben.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung