direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Wertaufholungsgebot ist verfassungsgemäß

Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Im Jahr 1999 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Wertaufholungsgebot eingeführt. Demnach müssen frühere Teilwertabschreibungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Teilwert zu einem späteren Bilanzstichtag wieder gestiegen ist. Das gilt auch für Teilwertabschreibungen, die vor der Einführung des Wertaufholungsgebots vorgenommen wurden.

Der Bundesfinanzhof hatte sich jetzt mit einem Fall zu befassen, in dem die Teilwertabschreibung mehr als zehn Jahre vor der Einführung des Wertaufholungsgebots lag und sieht aufgrund der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, wenn es bei einer Rückwirkung nur um die Frage geht, wann, und nicht ob die Besteuerung erfolgt. Das 1999 eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt daher auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung