Viele Geschäftsfahrzeuge verfügen heute über ein Navigationsgerät. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Anschaffungskosten für ein Navigationsgerät in die 1 %-Regelung einzubeziehen. Jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Navigationsgerät ein Telekommunikationsgerät ist.
Dies hat zur Folge, dass für Arbeitnehmer die Kosten für ein solches Gerät nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen sind. Die Nutzungsbesteuerung fällt also niedriger aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dies auch für Unternehmer gelten, welche die Privatnutzung als Privatentnahme zu versteuern haben. Zwar sind dies gute Nachrichten für alle Steuerpflichtigen, aber es muss noch der Bundesfinanzhof abschließend über diese Frage entscheiden.
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