direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Existenzgründern

Weiterbildungskosten, die vor der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können unter Umständen als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Wenn Sie zurzeit noch Arbeitnehmer sind, allerdings planen, sich selbstständig zu machen, können Sie grundsätzlich nur einen sehr geringen Betrag für Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Regelmäßig erkennen die Finanzämter die Weiterbildungskosten nämlich nur als Ausbildungskosten an. Dafür sind dann lediglich Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 920 Euro und bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1.227 Euro steuerlich abzugsfähig.

Von dieser Praxis sind jedoch Ausnahmen möglich. Weiterbildungskosten, die vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können möglicherweise auch als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre bisherige Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ihrer zukünftigen selbstständigen Tätigkeit Ähnlichkeiten aufweist.

Haben Sie bereits ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit angezeigt, dann haben Sie gute Chancen, dass Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden - auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Ist absehbar, dass im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Selbstständigkeit hohe Weiterbildungskosten entstehen, sollten Sie daher in jedem Fall frühzeitig ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit anzeigen und diese dann eben nur nebenberuflich beginnen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung