Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist und die Revision nicht zuzulassen ist, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem lange erwarteten Beschluss erklärt, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist.
Der Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre hat sich kritisch mit der für das Jahr 2007 geplanten Erbschaftsteuerreform und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung der Erbschaftsteuer für Unternehmer auseinandergesetzt.
Die Finanzverwaltung hat nochmals klargestellt, wie Steuerschulden und -erstattungsansprüche im Sterbejahr des Erblassers behandelt werden und sich für die Erben auswirken.
Die Finanzverwaltung hat die Auffassung der Rechtsprechung übernommen: Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft.
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