direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben

Eine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern.

Als Miteigentümer einer vermieteten Immobilie können Sie sich mit den anderen Eigentümern darauf einigen, dass steuerlich nur einer Vermieter sein soll. Dadurch werden Gewinne und Verluste ausschließlich bei dieser Person erfasst. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Möglichkeit auch den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft offen steht.

Beispiel: Sie erben zusammen mit Ihren drei Geschwistern ein vollständig vermietetes 5-Familien-Haus. Ihre Geschwister und Sie bilden nun eine Erbengemeinschaft, sodass grundsätzlich die Erbengemeinschaft Vermieter wird. Sie haben nun die Möglichkeit, sich mit Ihren Geschwistern abzusprechen, dass nur Sie alleine steuerlich Vermieter sind.

Diese Gestaltung ist in zwei Konstellationen sinnvoll:

Wenn die Vermietung positive Einkünfte abwirft und zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft Progressionsunterschiede bestehen oder Grundfreibeträge nicht genutzt werden; bei dieser Konstellation führt die Verlagerung der Mieteinkünfte dazu, dass Ihre Gewinne geringer besteuert werden.

Wenn die Vermietung zu Verlusten führt, und eines der Mitglieder der Erbengemeinschaft andere steuerpflichtige Einkünfte verrechnen möchte.

Sie erreichen die Verlagerung dadurch, dass Sie eine schriftliche - im günstigsten Fall notariell beurkundete - Vereinbarung treffen, die das Verwaltungs- und Fruchtziehungsrecht auf einen Miterben festschreibt. Die anderen Miterben müssen auf ihre Rechte und Pflichten verzichten bzw. aus diesen entlassen werden. Schließlich müssen Sie die praktische Abwicklung entsprechend dieser Vereinbarung umstellen. Das heißt, dass

die Mietverträge geändert werden müssen,

der alleinige Vermieter alle Mieten erhält,

der alleinige Vermieter alle anfallenden Kosten trägt,

sämtlicher Zahlungsverkehr über sein Konto abgewickelt wird, und

die Vermietung - wie üblich - mit Überschusserzielungsabsicht erfolgt.

Selbstverständlich bedeutet die "offizielle" Verlagerung der steuerlichen Vermieterfunktion nicht, dass Sie im Innenverhältnis gegenüber dem Vermieter vollkommen leer ausgehen. Sie können einen Ausgleich der Steuervorteile vereinbaren, der sogar steuerfrei gewährt wird.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung