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Betriebsvermögensfreibetrag für Nachlass eines Künstlers

Auch für den Nachlass eines Künstlers ist der Betriebsvermögensfreibetrag nicht von vornherein ausgeschlossen, nur weil die Erben nicht dieselbe Tätigkeit ausüben können.

Manchmal stellt der Nachlass eines Künstlers die Erben vor ein ästhetisches Dilemma, aber viel öfter noch vor ein steuerliches. So kann auch der Künstlernachlass Betriebsvermögen sein, denn diese Eigenschaft geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann.

Mit dieser Feststellung des Bundesfinanzhofs fängt das Problem jedoch erst an: Werden die Kunstwerke zu schnell verkauft, gilt das als freibetragsschädliche Betriebsveräußerung. Und entscheiden sich die Erben dafür, die Kunstwerke dauerhaft zu behalten, liegt in der Regel eine ebenso schädliche Betriebsaufgabe vor. In solchen Fällen ist daher eine Steuerplanung schon zu Lebzeiten des Künstlers keine schlechte Idee.

 
[mmk]
 

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