direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Urteil zum gewerblichen Grundstückshandel

Mit einem neuen Urteil präzisiert der Bundesfinanzhof die Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel.

Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ein gewerblicher Grundstückshandel erst dann angenommen, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb oder der Bebauung mehr als 3 Immobilienobjekte verkauft werden. Werden weniger als 4 Objekte in dem Zeitraum verkauft, so müssen besondere Anzeichen vorliegen, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen. Solche Anzeichen können nach der bisherigen Rechtsprechung ein Verkauf vor der Bebauung, eine Bebauung nach den Wünschen des Erwerbers oder eine Einschaltung des Bauunternehmens des Bebauers sein. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil weitere Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel festgelegt:

Das Bauprojekt wird nur kurzfristig finanziert.

Bereits während der Bauphase wird die Veräußerungsabsicht dokumentiert, es werden z.B. Anzeigen aufgegeben oder ein Makler beauftragt.

Bereits vor Fertigstellung wird ein Vorvertrag mit einem künftigen Erwerber geschlossen.

Bei der Veräußerung werden Gewährleistungspflichten übernommen, die den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen überschreiten.

Es kommt also immer darauf an, ob dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er von vornherein zum Verkauf entschlossen war.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung