direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Verbesserte Familienförderung

Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.

Am 1. Januar 2002 trat die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs in Kraft. Da die Änderungen recht umfangreich sind, wollen wir Ihnen hier noch einmal einen Überblick geben:

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde von 138 auf 154 Euro erhöht.

Der Kinderfreibetrag wurde von 3564 auf 3648 Euro angehoben.

Erwerbsbedingte Aufwendungen für Kinderbetreuung, die 1548 Euro übersteigen, können von nun an bis zu weiteren 1500 Euro als außergewöhnliche Belastungen angeführt werden.

Für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, können Sie außerhalb des Familienleistungsausgleichs einen Sonderbedarf in Höhe von 924 Euro geltend machen.

Der Ausbildungsbedarf wurde in den neuen einheitlichen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung einbezogen. So wird sichergestellt, dass Ihren Kindern bis zum Anschluss ihrer Ausbildung Kindergeld gewährt wird und Freibeträge in einheitlicher Höhe genutzt werden können.

Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wurde gestrichen.

Der Haushaltsfreibetrag wird sozialverträglich abgeschmolzen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung