direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Aufwendungen für Unterbringung eines Angehörigen

Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen in einem Pflegeheim sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Vielmehr wird verlangt, dass der pflegebedürftige Angehörige zur Abdeckung der laufenden Unterbringungs- und Pflegekosten sein Vermögen in wirtschaftlich sinnvoller Weise einsetzt. Dies wird auch dann gefordert, wenn dazu Vermögensumschichtungen notwendig sind. Andernfalls ist der pflegebedürftige Angehörige nicht unterhaltsbedürftig und die von Ihnen geleisteten Zahlungen sind nicht zwangsläufig abziehbar.

Beispiel: Sie geben Ihren pflegebedürftigen Vater in ein Altenpflegeheim. Die anfallenden Kosten werden durch die Rente des Vaters, Zahlungen der Pflegeversicherung sowie aus Mieteinkünften des dem Vater gehörenden Zweifamilienhauses bestritten. Den notwendigen Rest bestreiten Sie. In diesem Fall würden Ihre Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, da Sie das Haus des Vaters hätten verkaufen und aus der Kapitalanlage Zinsen erzielen können, die zur Kostendeckung ausgereicht hätten.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung