Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung von 27 auf 25 Jahre ist verfassungsgemäß. So hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden und dabei keine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Die Klägerin hat nun allerdings Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, sodass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Trotzdem sind die Erfolgsaussichten eher gering. Jedenfalls sieht das Finanzgericht in der Absenkung der Altersgrenze keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.
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