Ob bei der Fahrt zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer oder "Home-Office" und dem eigentlichen Betrieb ein geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmen-Pkws entsteht, hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt. Nach ihrer Auffassung ist das häusliche Arbeitszimmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt.
Doch auch dann geht die Finanzverwaltung bei den Fahrten zum Betrieb von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, da der private Bereich der Wohnung den beruflichen Bereich des "Home-Office" überlagert. Das Argument, es handele sich um Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, aus denen kein geldwerter Vorteil entsteht, lässt die Finanzverwaltung nicht gelten. Deshalb ist der pauschale Nutzungswert um die auf diese Fahrten entfallenden geldwerten Vorteile zu erhöhen, und zwar um 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage liegt zwar noch nicht vor, allerdings verweist die Finanzverwaltung auf ein vorläufig noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das ihre Auffassung bestätigt.
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