Allein in Baden-Württemberg sind knapp ein Viertel aller deutschen Kurzarbeiter beschäftigt. Ihnen kommt das Land nun mit kulanten Stundungsregelungen entgegen, wenn aufgrund des Kurzarbeitergeldes Steuernachzahlungen fällig werden. Sicher denkt die Finanzverwaltung dabei auch an sich selbst, denn sie rechnet mit vielen Fällen und kann sich durch eine unbürokratischere Regelung einigen Arbeitsaufwand sparen: Für maximal sechs Monate sollen Nachzahlungen von bis zu 5.000 Euro gestundet werden. Notwendig ist dazu jetzt nur ein formloser Antrag mit einer stichhaltigen Begründung. Auf den sonst ebenfalls auszufüllenden umfangreichen Fragebogen verzichtet das Finanzamt. Es bleibt zu hoffen, dass andere Länder diesem Beispiel folgen.
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