Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.
Die Registrierung einer Domainadresse ohne eigene Verwendungsabsicht ist nur dann eine sittenwidrige Behinderung, wenn die Reservierung ausschließlich dazu dient, die Domain für einen Konkurrenten zu sperren.
Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
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