Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.
Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, wie der Entlastungsbetrag aufzuteilen ist, wenn das gemeinsame Kind annähernd gleichwertig in die Haushalte beider Eltern eingebunden ist.
Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist.
Mit zwei Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt.
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