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Privatpersonen

Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich)

Die Einkommensteuererklärung, auch häufig als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet, ist für viele Privatpersonen der einzig jährliche Kontakt für Sie als steuerpflichtiger Bürger mit dem Finanzamt. Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei steuerlichen Gestaltungen. Egal ob es um einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich geht, oder ob es eine aufwendige Einkommensteuererklärung, mit all den verschieden Einkunftsarten von Kapitalvermögen, über Vermietung und Verpachtung, bis hin zur Berechnung eines Arbeitszimmers.

Außerdem helfen Ihnen auch bei der Wahl der passenden Steuerklasse 1 - 6 oder auch die Möglichkeit bereits Werbungskosten unterjährig zu erklären, um den monatlichen Nettolohn zu erhöhen und die Steuern zu senken.

Was kommt bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung auf Sie zu?
Sie vereinbaren einen ersten Termin über unseren Kontaktbereich auf unserer Homepage oder rufen uns an.

Nach der erster Bestandsaufnahme mit einer unserer geschulten Sachbearbeiter und unserer, durch Datev pro-Check vorgegeben Checkliste, fangen Sie an Ihre steuerlich relevanten Unterlagen zu sammeln und Sie Ihrem Ihnen zugeteilten Sachbearbeiter einzureichen. Dies kann auch auf dem elektronischen Weg geschehen. (E-Mail, Fax, etc.)

Vorausgefüllte Steuererklärung

Oftmals ist es gar nicht notwendig, dass Sie Unterlagen einreichen müssen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie uns, dass wir Ihre Daten von der Finanzverwaltung abrufen dürfen. Alle verfügbaren Daten werden unter den höchsten Sicherheitsstandards an uns übermittelt. Das können unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsbeiträge oder auch erhaltene Rentenbeträge sein. Durch diese neue Möglichkeit sparen Sie sich Zeit und müssen nicht mehr Unterlagen zusammensuchen, die teilweise schon Jahre alt oder ggf. gar nicht mehr auffindbar sind.

Die Einkommensteuererklärung wird nun schrittweise erstellt und alle für Sie in Frage kommenden Sachverhalte werden von uns geprüft und mit Ihnen besprochen. Bevor die Steuererklärung fertiggestellt wird, wird diese von einem unserer Steuerberater auf Richtigkeit überprüft und ggf. mögliche Steuergestaltungen besprochen.

Nach Fertigstellung der Erklärung werden wir Ihnen, in einem abschließenden Gespräch die wichtigsten Punkte Ihrer steuerlichen Sachverhalte verständlich erläutern. Hierbei geben wir Ihnen alle für Sie notwendigen Tipps zur Steueroptimierung. Sie erhalten in dem Gespräch alle relevanten Berechnungslisten und wissen danach, welche Steuererstattung oder ggf. auch Nachzahlung auf Sie zukommt.

Hier endet jedoch noch nicht unsere Arbeit. Wir prüfen anschließend die von der Finanzverwaltung erlassenen Bescheide auf Ihre Richtigkeit. Sollten sich hier Abweichungen ergeben, führen wir für Sie ein Einspruchsverfahren und sollte dies nicht ausreichen, scheuen wir auch nicht den Finanzgerichtsprozess.

 

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* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

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